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Verrechnungskonten bei Sparanlagen

Zu jeder Festgeldanlage gehört auch ein Verrechnungskonto. Anders als beim Tagesgeld, bei welchem nur ein Referenzkonto benötigt wird und als welches jedes beliebige Girokonto dienen kann, muss beim Festgeldkonto ein so genanntes Verrechnungskonto miteröffnet werden.

Dieses kann jedoch nicht bei einer beliebigen Bank eröffnet werden, sondern wird in der Regel bei der Eröffnung eines Festgeldkontos automatisch mit angelegt. Oftmals handelt es sich sogar um ein Tagesgeldkonto, welches dann die Funktion des mit dem Referenzkonto des Anlegers korrespondierenden Kontos übernimmt und von welchem Auszahlungen getätigt werden bzw. welches als Gegenkonto für Einzahlungen dient.

Ein Verrechnungskonto ist in der Regel kostenlos. Auf dieses werden die Zinsen gebucht und auch die Einlage des Festgeldkontos, wenn dessen Laufzeit beendet ist und keine Prolongation – also Wiederanlage – vereinbart wurde.

Mit einem Verrechnungskonto wird keine sonstige Verbindlichkeit eingegangen. Es ist in der Regel auf das Festgeldkonto bezogen und wir für keine anderen Zwecke verwendet. Verrechnungskonten werden übrigens auch im Fall einer Depoteröffnung für Ein- und Auszahlungen benötigt.

Bei Auflösung des Festgeldkontos wird in der Regel auch das dazugehörige Verrechnungskonto mit aufgelöst ohne dass der Kunde etwas tun muss.

Wer wissen will, welche Banken im Festgeldbereich derzeit besonders gute Angebote machen, kann auf den Vergleich des Fachportals tagesgeld.info zurückgreifen, der unter dem folgenden Link zu erreichen ist:

Festgeld-Zinsen im Vergleich